Energieausweis Info´s:
Verkauf / Vermietung / Inbestandgabe:
Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) ist geregelt
unter welchen Umständen ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Inbestandgabe vorgelegt bzw. ausgehändigt werden muss.
Wohnbauförderung:
In der Wohnbauförderungsverordnung 2015 (WFV 2015) ist geregelt
welche Anforderungen im Energieausweis belegt werden müssen, um Förderungen lukrieren zu können bzw. wird auch die Höhe bestimmter Förderungen und Zuschläge davon abhängig gemacht.
Die Rechtsgrundlagen:
Im Baupolizeigesetz 1997 (BauPolG) ist geregelt
unter welchen Voraussetzungen der Baubehörde ein Energieausweis vorzulegen ist;
dass alle in Salzburg gerechneten Energieausweise in die landeseigene Datenbank ZEUS hochzuladen sind;
dass Gebäude mit starkem Publikumsverkehr einen Energieausweis an gut sichtbarer Stelle aushängen müssen.
In der Salzburger Bautechnikverordnung 2016 (S.BTV) ist geregelt
wie Energieauswiese berechnet werden müssen;
welche Anforderungen im Energieausweis belegt werden müssen, wenn Gebäude errichtet oder saniert werden.