Energieausweis Info´s:


Verkauf / Vermietung / Inbestandgabe:

Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) ist geregelt

  • unter welchen Umständen ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Inbestandgabe vorgelegt bzw. ausgehändigt werden muss.

Wohnbauförderung:

In der Wohnbauförderungsverordnung 2015 (WFV 2015) ist geregelt

  • welche Anforderungen im Energieausweis belegt werden müssen, um Förderungen lukrieren zu können bzw. wird auch die Höhe bestimmter Förderungen und Zuschläge davon abhängig gemacht.

Die Rechtsgrundlagen:

  • Im Baupolizeigesetz 1997 (BauPolG) ist geregelt

  • unter welchen Voraussetzungen der Baubehörde ein Energieausweis vorzulegen ist;

  • dass alle in Salzburg gerechneten Energieausweise in die landeseigene Datenbank ZEUS hochzuladen sind;

  • dass Gebäude mit starkem Publikumsverkehr einen Energieausweis an gut sichtbarer Stelle aushängen müssen.

  • In der Salzburger Bautechnikverordnung 2016 (S.BTV) ist geregelt

  • wie Energieauswiese berechnet werden müssen;

  • welche Anforderungen im Energieausweis belegt werden müssen, wenn Gebäude errichtet oder saniert werden.





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